Fährtenhund - Prüfung (FH)

Die Fährtensuche ist eine Sportart, bei der dem Hund ein hohes Maß an Konzentration und Ausdauer abverlangt wird. Grundsätzlich ist jeder Hund fähig, Fährten zu suchen und den meisten Hunden macht diese Arbeit sehr viel Spaß.

m Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) gibt es verschiedene Prüfungen in der Fährtenarbeit. Die üblicherweise erste davon besteht in der Abteilung A der Vielseitigkeitsprüfung (Stufe 1 bis Stufe 3), die auch als eigenständige Prüfung abgelegt werden kann und dann Fährtenprüfung (FPr 1 bis FPr 3) genannt wird. Man unterscheidet die Prüfung in zwei Stufen:

     ·         Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH 1)

     ·      Fährtenhundprüfung Stufe 2 (FH 2)


Fährtenhundprüfung Stufe 1

Die Fährte muss mindestens 1200 Schritt lang sein. Dem Gelände entsprechend werden sechs rechte Winkel in der Fährte eingearbeitet. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von zwei frischen Fährten gekreuzt werden. Auf der Fährte werden vier Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgelegt, die vorher 30 Minuten lang vom Fährtenleger getragen werden. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich von Gelände abheben.

Fährtenhundprüfung Stufe 2

Bei dieser Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes 20 Monate. Die bestandene FH Stufe 1 ist Startvoraussetzung. Die Fährte muss eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, mindestens zwei davon spitzwinklig. Des Weiteren muss ein Bogen enthalten sein, und die Fährte muss von zwei frischen Fremdfährten geschnitten werden. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt.

Unterschiede FPr 1 bis 3 und FH 1 bis 2:

Prüfung

Länge
(Schritt)

Schenkel
(Anzahl)

Winkel
(Anzahl)

Gegen-stände
(Anzahl)

Suchzeit
(min)

Liegezeit
(min)

Fährtenart

Besonderheiten

FPr 1

300

3

2

2

15

20

Eigen

 

FPr 2

400

3

2

2

15

30

Fremd

 

FPr 3

600

5

4

3

20

60

Fremd

 

FH 1

1200

7

6

7

30

180

Fremd

Verleiterfährte

FH 2

1800

8

7

7

45

180

Fremd

Verleiterfährte

Vorraussetzungen:

  • Der Hund muss mindestens 18 Monate alt sein.
  • Es muss eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden sein.
  • Der Hund muss geimpft sein.
  • Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein.
  • Der Hund muss bereits eine erfolgreich abgelegte Begleithund-Prüfung (BH) abgelegt haben.
  • Für das Ablegen der Prüfung ist die Mitgliedschaft in einem Verein bzw. VDH-anerkannten Verband nötig.
Dieter und Othello mit Richter und Fährtenleger unterwegs
Dieter und Othello mit Richter und Fährtenleger unterwegs